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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HORSE+ FUNKTIONEN
Hier finden Sie unsere aktuellen AGB für digitale Inhalte (horse+ (ehemals myroundpen) Funktionen).

horse+ eine Marke der KADACON GmbH
KADACON GmbH
Jugendheimweg 3
86956 Schongau

Tel.: +49 160 263 72 39
E-Mail: team@horseplus.app

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von nicht auf körperlichen Datenträgern befindlichen digitalen Inhalten (horse+ Dienste) der KADACON GmbH – nachfolgend KADACON genannt – durch den Besteller – nachfolgend KUNDE genannt – im Rahmen der mit dem KUNDEN geschlossenen Nutzungsverträgen.

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der KADACON GmbH, Jugendheimweg 3, 86956 Schongau; vertreten durch den Geschäftsführer, Herr Karsten Winkler (nachfolgend Anbieter genannt) und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  • Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist und es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt, gelten die AGB, in der mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Anbieter gesondert auf diese hinweisen muss.

  • Das Produktangebot der horse+ Applikation (nachfolgend horse+ genannt) richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher, soweit diese das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind.

  • „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  • „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugrechnet werden können.

  • Vertragssprache ist deutsch.

  • Die Nutzung von horse+ ist nur im Rahmen eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzungsvertrags möglich.

  • Die Darstellungen der Leistungen unter der Webpräsenz https://www.horseplus.app sowie der mobilen Applikation (App) stellen rechtlich bindende Angebote dar.


2. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über die Nutzung digitaler Inhalte
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Erlöschen des Widerrufsrechts
Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht nach der kostenlosen 3 monatigen Testphase, wenn KADACON mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie ausdrücklich mindestens per Mail oder Bestellung über horse+ zugestimmt haben, dass Sie horse+ nutzen möchten. Zusätzlich erlischt dieses, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon hatten, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.


3. Datenschutz
Personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt. Die personenbezogenen Daten werden von KADACON ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der KUNDE kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. KADACON behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung bzw. zur technischen Umsetzung der Nutzung der horse+ Funktionen benötigen. Ergänzend wird auf unsere DATENSCHUTZ-RICHTLINIE verwiesen.

4. horse+ Funktionen
Die horse+ Funktionen sind Funktionen, die mittels Zugangsdaten für die Dauer des Nutzungsvertrages online aufgerufen und genutzt werden können.
4.1. Zugangsdaten, technische Voraussetzungen
4.1.1 Der KUNDE erstellt sich selbst oder erhält von KADACON nach Abschluss eines Nutzungsvertrages individuelle Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) mittels derer er sich im Wege der Datenfernübertragung beim passwortgeschützten horse+ Portal / App einloggen kann. Diese Zugangsdaten berechtigen ihn zur Nutzung Funktionen im Rahmen seines Nutzungsvertrages.
4.1.2 Der KUNDE hat die individuellen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den horse+ Funktionen und deren Nutzung, auch im Falle einer Weiterentwicklung der Softwareplattform oder sonstiger technischer Systemkomponenten durch KADACON zu schaffen, insbesondere die notwendige Hardware und Betriebssystemsoftware, Internet-Verbindung sowie eine aktuelle Browsersoftware bereit zu stellen; KADACON erteilt dem Kunden auf Anfrage Auskunft über den jeweils einzusetzenden Browser.
4.2 Nutzungsrechte
4.2.1 Der KUNDE erhält das vertraglich vereinbarte, auf die Dauer des Nutzungsvertrages unbefristete, auf Dritte nicht übertragbare, einfache Recht zur Nutzung der horse+ Funktionen.
4.2.2 Die abgerufenen Inhalte und Dokumente dürfen vom KUNDEN ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jedwede gewerbliche Nutzung, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Programmen oder Dokumenten, sowohl in ausgedruckter als auch in Dateiform, ist unzulässig. Die dauerhafte Speicherung wesentlicher Datenmengen zur Herstellung eigener systematischer Sammlungen ist unzulässig.
4.3. Geheimhaltung und Missbrauch von Zugangsdaten
4.3.1 Die dem KUNDEN aufgrund einer Einzellizenz zur Verfügung gestellten Zugangsdaten berechtigen ausschließlich ihn als Vertragspartner zur Nutzung der horse+ Funktionen und sind von ihm geheim zu halten. Eine unberechtigte Nutzung durch Dritte ist untersagt und muss vom KUNDEN verhindert werden.
4.3.2 Der KUNDE haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. KADACON hat das Recht, den Zugang den horse+ Funktionen gegebenenfalls zu sperren. Erlangt der KUNDE Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten oder des IP-Checks, ist er verpflichtet, KADACON umgehend zu informieren.
4.4. Leistungsumfang, Zeiten der Nichtverfügbarkeit
4.4.1 KADACON ist für die Anbindung seiner Server an das Internet verantwortlich und hat die Erreichbarkeit z.B. durch geeignete Verträge mit seinem Provider sicherzustellen.
4.4.2 Die horse+ Funktionen können grundsätzlich sieben Tage in der Woche jeweils 24 Stunden pro Tag genutzt werden. Eine Nutzung mit angemessenen Antwortzeiten wird zugesichert. KADACON strebt eine Verfügbarkeit der horse+ Funktionen von 99 % im Jahresmittel an.
4.4.3 Bei der Bestimmung von Ausfallzeiten nicht erfasst werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit.
4.4.3.1 infolge Fehlens vom KUNDEN bereit zu stellenden technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Nutzung der horse+ Funktionen,
4.4.3.2 infolge Störungen im Datenübertragungsnetz oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegenden Mängeln,
4.4.3.3 wegen höherer Gewalt, insbesondere Stromausfällen oder Störungen der Telekommunikationsnetze,
4.4.3.4 aufgrund routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs- oder Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr. Außerordentliche Wartungszeiten zwischen 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit sie einen Umfang von maximal drei Stunden pro Monat nicht überschreiten.
4.5 Änderungsvorbehalt
KADACON behält sich das Recht vor, Inhalte der horse+ Funktionen jederzeit zu ändern, insbesondere den Umfang des Dienstes angemessen zu reduzieren oder zu erweitern.
4.6. Kosten und Zahlungsbedingungen
4.6.1 KADACON berechnet dem KUNDEN als Vergütung für das Abonnement einen im Nutzungsvertrag festgelegten Monatspreis. Alle Preise sind in Euro und enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.6.2 Die Rechnungsstellung erfolgt als Dauerrechnung auf monatlicher Basis. Die Nutzungsvergütung ist, sofern nicht in Textform anders vereinbart, nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zum genannten Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung kann auch in elektronischer Form erfolgen.
4.6.3 Der KUNDE hat die Möglichkeit, per Überweisung oder Einzugsermächtigung/ Lastschrift zu zahlen. Für den Fall, dass der KUNDE per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Rechnung) ergibt. Der KUNDE sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
4.6.4 Ein vom KUNDEN erteiltes Lastschriftmandat umfasst künftige Bestellungen ebenso wie bereits bestehende Fortsetzungsaufträge mit KADACON. Ein Widerruf des Lastschriftmandats ist jederzeit möglich.
4.6.5 Kommt der KUNDE in Zahlungsverzug, ist KADACON berechtigt, einen Bearbeitungsaufwand und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei Zahlungsverzug ist KADACON berechtigt, die Nutzungsrechte zu widerrufen und den Zugang zu den horse+ Funktionen ohne weitere Angaben von Gründen zu sperren.
4.6.6 Unbeschadet von Nr. 4.5 kann KADACON die Vergütung aufgrund anfallender Kostensteigerungen erhöhen. Die Anpassung der Vergütung wird dem Kunden mitgeteilt. Dem KUNDEN steht in diesem Fall das Recht zu, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Bezugszeitraums zu kündigen.
4.7 Laufzeit und Kündigung
4.7.1 Abonnements der horse+ Funktionen werden mit keiner Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Abweichend davon können im Nutzungsvertrag individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
4.7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
4.8 Mängelgewährleistung, Mängelanzeige
4.8.1 Ein Sachmangel liegt vor, wenn die horse+ Funktionen nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben und der vertragsgemäße Gebrauch infolgedessen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Die vereinbarte Beschaffenheit der horse+ Funktionen ergibt sich ausschließlich aus dem Nutzungsvertrag, der Beschreibung auf der horse+ Internetseite, aus Werbematerialien oder Hilfetexten. Hinweise und Aussagen zu den horse+ Funktionen verstehen sich nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
4.8.2 Auftretende Mängel oder Störungen sind KADACON vom KUNDEN anhand einer nachvollziehbaren, schriftlichen Mängelbeschreibung unverzüglich anzuzeigen. Nach Erhalt der in Textform gehaltenen Mängelbeschreibung wird KADACON behebbare Mängel innerhalb einer für den Einzelfall angemessenen Frist beseitigen.
4.8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem KUNDEN erst zu, wenn der Mangel von KADACON nicht innerhalb einer im Einzelfall angemessenen Frist behoben werden kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.9 Haftungsbeschränkung
4.9.1 KADACON wendet bei der Auswahl, Pflege und Aktualität der Inhalte der horse+ Funktionen die zu erwartende Sorgfalt an.
4.9.2 KADACON haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von KADACON unterliegen.
4.9.3 Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KADACON, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet KADACON nach den gesetzlichen Vorschriften.
4.9.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KADACON nur auf Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch KADACON, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.10 Urheberrecht
4.10.1 Bei den gegenständlichen digitalen Inhalten und horse+ Funktionen handelt es sich um eigens von KADACON hergestellte Funktionen.
4.10.2 KADACON ist Rechteinhaber bezüglich aller sonstigen Elemente der horse+ Funktionen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an Inhalten und Dokumenten. 

5. Allgemeines
5.1 Erfüllungsort ist Schongau.
5.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.3 Ist der KUNDE Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts oder hat der KUNDE keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart.
5.4 KADACON nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
5.5 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.
5.6 Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.

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